Mitarbeiter werben Mitarbeiter

bettertogehter – Mitarbeiter werben Mitarbeiter

Kennst Du jemanden, der perfekt in unser Team passen könnte?

Wir suchen Quereinsteiger*innen (m/w/d) und pädagogische und pflegerische Fachkräfte (m/w/d) in Teilzeit für unsere Angebote.

Empfehle die Lebenshilfe Main-Taunus als Arbeitgeber deinen Freunden, Bekannten oder * Kolleg*innen und sichere Dir eine Prämie!

Dein Engagement lohnt sich!

Für jede erfolgreiche Einstellung erhältst Du einen Gutschein über 50€.

Für jede erfolgreich geworbene Pädagogische oder Pflegerische Fachkraft, deren Arbeitsverhältnis über 6 Monate hinaus ungekündigt fortbesteht, erhältst Du eine Prämie von 500€.

Für jeden erfolgreich geworbenen Quereinsteiger*in (m/w/d), deren Arbeitsverhältnis über 6 Monate hinaus ungekündigt fortbesteht, gibt es eine Prämie von 300€.

Die Aktion gilt bis 31.12.2025.

So funktioniert’s:

Du hast für die Lebenshilfe Main-Taunus e.V. eine*n neue*n Mitarbeiter*in (Quereinsteiger*in (m/w/d) oder Pädagogische und Pflegerische Fachkraft (m/w/d)) gewinnen können? 

An dieser Stelle sagen wir schon einmal herzlichen Dank

für Dein Engagement! ❤️

Schritt 1:

Fülle bitte das nachfolgende Formular aus. 

Schritt 2:

Leite das ausgefüllte Formular an den*die potenzielle*n Bewerber*in weiter. 

Schritt 3:

Der*die Bewerber*in fügt das Formular der Bewerbung bei. 

Schritt 4:

Sobald der*die Bewerber*in bei der Lebenshilfe Main-Taunus e.V. einen Arbeitsvertrag unterzeichnet hat, erhält der*die werbende Mitarbeiter*in als Dankeschön einen Wertgutschein in Höhe von 50€. 

Schritt 5:

Bleibt der*die Geworbene ungekündigt über 6 Monate hinaus angestellt, erhält der*die werbende Mitarbeiter*in die entsprechende Geldprämie mit der nächstmöglichen Abrechnung ausgezahlt.

Die Aktion gilt bis zum 31.12.2025. 

Teilnahmebedingungen

An dem Programm kann jede*r Mitarbeiter*in der Lebenshilfe Main-Taunus e.V. teilnehmen. Berücksichtigt werden Bewerbungen für die Stellen Quereinsteiger*innen (m/w/d) und pädagogische und pflegerische Fachkräfte (m/w/d) für alle Angebote der Lebenshilfe Main-Taunus.

Geworben werden können alle Freunde, Bekannte oder Verwandte des*der Mitarbeiters*in, sofern es sich hierbei um persönliche Kontakte des entsprechenden Mitarbeiters handelt. Es können nur neue Kolleg*innen geworben werden. Neue Kolleg*innen sind dabei Personen, die bisher in keinem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis mit der Lebenshilfe Main-Taunus e.V. stehen/ standen und nicht bereits eingestellt wurden.

Die Höhe der Prämie wurde durch den Betriebsrat für das erfolgreiche Werben eines*r Quereinsteiger*in (m/w/d) auf 300,00 € und für das erfolgreiche Werben einer pädagogischen und pflegerischen Fachkraft (m/w/d) in Teilzeit auf 500,00 € festgelegt.

Wenn der*die geworbene Mitarbeiter*in einen Arbeitsvertrag mit der Lebenshilfe Main-Taunus e.V. unterschrieben hat, dann bekommt der*die werbende Mitarbeiter*in einen 50,00 € Wertgutschein zugesprochen.

Der Anspruch auf Zahlung der Prämie entsteht nur, wenn der*die geworbene Mitarbeiter*in neben den vorgenannten Voraussetzungen über die vertraglich vereinbarte Probezeit von 6 Monaten hinaus beim der Lebenshilfe Main-Taunus e.V. beschäftigt ist. Die Namen der*s Werbenden und der*s Geworbenen müssen der Personalabteilung vor Abschluss des Arbeitsvertrages bekannt sein. Hierzu ist das entsprechende Formular der Bewerbung beizufügen. Die Aktion kann jederzeit durch die der Lebenshilfe Main-Taunus e.V. widerrufen werden, sofern betriebliche oder wirtschaftliche Gründe vorliegen.

Dieses ist insbesondere der Fall bei Besetzung aller offenen Stellen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

FAQ’s – Wir beantworten Ihre Fragen 

Ja, jeder kann und sollte im Rahmen des konkreten Bedarfes so viel werben wie möglich.

Ja, allerdings muss das Formular vor dem ersten Bewerbungsgespräch vorliegen.

Nein, die Prämie ist leider steuer- und sozialversicherungspflichtig, wird also als Arbeitslohn zur Bruttovergütung hinzugerechnet.

Voraussetzung ist, dass der das Arbeitsverhältnis der*s geworbenen Mitarbeiters*in über die vertraglich vereinbarte Probezeit hinaus fortgesetzt wird und zu diesem Zeitpunkt entweder ungekündigt oder aus einem vom Arbeitgeber zu vertretenden Grund vom Arbeitnehmer gekündigt ist. Die Prämie wird dann mit der nächstmöglichen Abrechnung nach Ablauf der Probezeit des*der geworbenen Mitarbeiters*in ausgezahlt.

Grundsätzlich ja, jedoch muss der Auszahlungstermin der Prämie noch innerhalb des Beschäftigungsverhältnis des*der werbenden Mitarbeiters*in liegen.

Auf der Website der Lebenshilfe Main-Taunus e.V. hier

oder durch Rücksprache mit der Personalabteilung oder der Einrichtungsleitung.

Bei Fragen dazu wende Dich bitte zunächst an Cindy Kilb unter der Telefonnummer:

Telefon: 06195 /60 082 22 oder E-Mail: cindy.kilb@lhmtk.de