Stiftung Lebenshilfe Main-Taunus

Wissenswertes über die Stiftung

Die Stiftung Lebenshilfe Main-Taunus hat zum Ziel, Menschen mit Behinderung zu fördern und zu unterstützen. Verwirklicht werden kann dieses Stiftungsziel durch Maßnahmen, die den besonderen Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung nach Schutz und Geborgenheit dienen, aber auch ihrem Wunsch nach Selbstbestimmung und Integration in die Gesellschaft entsprechen.

Dazu zählen insbesondere:

  • Hilfe bei der Einrichtung und Ausstattung von Förder-, Betreuungs- und Pflegeangeboten für behinderte Kinder und Jugendliche
  • Hilfe bei der Einrichtung und Ausstattung von Wohnangeboten wie Wohnheimen und Betreutes Wohnen für erwachsene Menschen mit Behinderung
  • Hilfe bei Beratungs- und Unterstützungsangeboten für die Angehörigen – insbesondere die Eltern – von Menschen mit einer (geistigen) Behinderung

Die Stiftung Lebenshilfe Main-Taunus wurde im Dezember 2003 als rechtsfähige Stiftung gegründet. Der Vorstand und das Kuratorium der Stiftung üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Anträge und Förderanfragen an die Stiftung Lebenshilfe Main-Taunus können formlos erfolgen.

Weitere steuerliche Vorteile:

  • Für Unternehmen, die der Gewerbe- oder Körperschaftssteuer unterliegen, wirken sich Zustiftungen steuermindernd aus.
  • Die Übertragung von Vermögen an eine Stiftung ist schenkungs- und erbschaftssteuerfrei.
  • Bei der Übertragung von Grundvermögen wird keine Grunderwerbssteuer fällig.
  • Aufgrund der vielfältigen und differenzierten Möglichkeiten, Zuwendungen und Zustiftungen steuerlich geltend zu machen, ist eine professionelle Beratung unbedingt zu empfehlen

Nutzen für die Stifterinnen und Stifter

  • Die Zustiftung bleibt im Vermögen der Stiftung, wird also nicht verbraucht, da nur die Vermögenserträge ausgeschüttet werden. Somit kann man langfristig und damit wirksamer unterstützen.
  • Spenden und Zustiftungen können bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden
  • Zuwendungen für mildtätige Zwecke können bis zur Höhe von 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden.
  • Bei Zuwendungen ab € 25.565 besteht die Möglichkeit, den Abzugsbetrag auf 7 Jahre zu verteilen.
  • Zuwendungen an Stiftungen können darüber hinaus bis zu einem Betrag von € 20.450 zusätzlich geltend gemacht werden.
  • Innerhalb eines Jahres nach Neugründung einer Stiftung können Zuwendungen sogar über einen Veranlagungszeitraum von 10 Jahren bis zu einem Betrag von insgesamt € 307.000 zusätzlich zu den bereis genannten Vorteilen abgezogen werden.

Vorstand der Stiftung

Thomas Gress (Vorsitzender)


Cornelia Walter


Oliver Knuf


Wolfgang Rhein




Kuratorium

Raimund Becker
Vorsitzender


Helmut Christmann


Ute Winter


Phyllis Heydt


Michael Trappen


Hans-Peter Gniss